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Die Vignette für Autobahnen in Österreich

  
  
Die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen besteht weiterhin für alle Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von einschl. 3,5t.

Auskünfte: Service Center Maut in Salzburg 
Tel:
Aus Österreich: 0800-204016
Aus allen anderen Ländern: 0043 - 662 - 620511

   
   
   
   

Euro-Preise

10-TagesVignette  2 Monats-Vignette Jahres Vignette

Motorrad

4,50 11,50 30,40
KFZ bis 3,5 t 7,90 22,90 76,20
Gültigkeit 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages Zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung 1. Dezember Vorjahr bis 31. Januar des Folgejahres

Anhänger oder Wohnwagen, die von einem PKW gezogen werden sind nicht vignettenpflichtig.
 Nur der PKW selbst braucht eine Vignette. 

  
  
  
   
Verkaufsstellen An allen Autobahngrenzübergängen zu Österreich gibt es zumindest eine Verkaufsstelle, die an sieben Tagen der Woche 24 Stunden geöffnet hat. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, die Vignette bereits vor Fahrtantritt zu erwerben.

Verkaufsstellen in Österreich
Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ)
Mautstellen (ÖSAG, ASG)
Tankstellen (insbesondere in Grenznähe, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Trafiken
Verkaufsstellen im Ausland
Automobilclubs
Tankstellen (insbesondere im Grenzbereich, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Kompas MTS (Mejni Turisticni Servis) in Slowenien
Alle Verkaufsstellen im In und Ausland sind mit dem Vignetten-Symbol gekennzeichnet!

  
   

Aufklebeort

Ordnungsmäßige Mautentrichtung: Bitte beachten Sie, dass nur eine gültige und sichtbar auf der Windschutzscheibe geklebte Vignette – vor Benützung des hochrangigen Straßennetzes – den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung erbringt. 

Wird der Nachweis der ordnungsgemäßen Maut nicht erbracht, wird im Zuge der Vignettenkontrolle durch Beamte der Exekutive, Zollwache und Mautaufsichtsorgane der ASFINAG eine Ersatzmaut vor Ort eingehoben.

Kommt es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu dieser Zahlung, so wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Achtung
Bereits geklebte Vignetten werden durch Ablösen ungültig!
Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages- Vignetten) müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. 
nicht gelochte, sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig!

Bei einspurigen Fahrzeugen gut sichtbar auf einem möglichst ebenen, sauberen und nicht leicht auswechselbaren Teil. Bei mehrspurigen Fahrzeugen auf der Innenseite der Windschutzscheibe (Beachten Sie bitte den Anbringungshinweis auf der Vignettenrückseite). Quittungsabschnitt der Vignette unbedingt aufheben (z.B. für Ersatz bei Scheibenbruch, Jahreskartenerwerb Altmautstrecken)!

  
  

Lichtpflicht in Österreich auf allen Strassen (innerorts und außerorts !)

  Achtung: Es wird ab sofort bestraft.
Ab Karsamstag, 15. April 2006,
werden Fahrzeuglenker gestraft, die sich nicht an diese Pflicht halten.
Strafe: 15 Euro,
unter Umständen droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.
  
  
  
Zusätzliche österreichische Mautgebühren für PKW (April 2006)

Brenner Europabrücke

8,00 Euro Autobahn Innsbruck -  Brenner (A13)

Tauernautobahn

9,50 Euro Autobahn Salzburg -  Villach (A10)

Felberntauern

10,00 Euro Felbertauernstraße (B108): Matrei -  Lienz

Arlberg-Schnellstraße

8,50 Euro Tunnel von Klösterle  bis St. Jakob

Hinweis:
Die angegebenen Preise sind für eine einfache Fahrt.
Die Rückfahrt kostet Sie nochmals diese Gebühren.

  
  
  

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